Gebotszeichen M045 “Rettungsboot-Laschings lösen beim Aussetzvorgang”

m045

  • nach EN ISO 7010
  • international verständliche Symbolik
  • für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
  • unterschiedliche Größen
  • verschiedene Materialien wählbar
  • selbstklebend
  • Staffelpreise

1,50 

Staffel
1-9 1,50 
10-24 1,08 
25-49 0,96 
50-99 0,90 
100-499 0,87 
500+ 0,75 

Gebotszeichen M045 “Rettungsboot-Laschings lösen beim Aussetzvorgang”

Das Gebotszeichen “Rettungsboot-Laschings lösen beim Aussetzvorgang (M045)” nach DIN EN ISO 7010 weist darauf hin, dass vor dem Aussetzen eines Rettungsbootes die Laschings (Sicherungsseile oder Gurte) gelöst werden müssen, um das Boot freizugeben. Dieses Symbol sorgt für eine klare und einheitliche Kommunikation der Sicherheitsvorkehrungen und erinnert das Personal daran, die Laschings sicher zu lösen, um im Notfall eine schnelle und effektive Evakuierung oder Rettung zu gewährleisten.

Sie können zwischen drei verschiedenen Größen, Vinylfolie Standard und Vinylfolie Premium wählen, wobei die Premium-Folie eine längere Haltbarkeit und einen größeren UV-Schutz garantiert. Dank unserer hochwertigen Folien sind die Gebotsaufkleber sowohl für den Außen- als auch für den Inneneinsatz geeignet und halten auch hohen Temperaturen stand.

Technische Daten:

Maße:   Ø 100, 200 oder 315 mm
Folie Standard:
Selbstklebende Vinylfolie glänzend mit permanentem Kleber (transparent oder grau) ohne UV-Schutz-Laminat für kurz- und mittelfristige Anwendung.
Folie Premium mit UV-Schutz: Selbstklebende Vinylfolie glänzend mit permanentem Kleber (transparent oder grau) mit UV-Schutz-Laminat für die langfristige Anwendung.
Folie Premium mit UV-Schutz,extra stark haftend: Selbstklebende Vinylfolie mit UV-Schutz und extra stark haftendem Klebstoff für schwierige, niederenergetische Untergründe und langfristige Anwendung.
Anwendung:
Für nahezu alle glatten und gereinigten Oberflächen geeignet.
Für den Innen- und Außeneinsatz, wasserfest.
Temperaturbereich:
-40 °C bis +90°C

Nicht zum Verzehr geeignet!

Artikelnummer: 2025-07-09-45

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